1. Auftragsbestätigung

Kaufverträge kommen erst mit einer Bestätigung oder Annahme durch den Verkäufer zustande.
Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung
verbindlich.

2. Lieferung – Fristen

Die Lieferzeit ist stets unverbindlich. Wenn nicht ausdrücklich Festtermine vereinbart sind, so
beginnt die Lieferzeit mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Beibringung der vom Besteller evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder Mustervorlagen
o. ä. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Käufer keinen Anspruch
auf Schadensersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Rücktritt vom Vertrag.
Die Wahl des Transportmittels erfolgt nach unserer Wahl.

3. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart ist, frei Haus. Die Preise sind
grundsätzlich Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Bei Aufträgen,
die sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken, ist bei Veränderungen der
Rohstoff- bzw. Kostenbasis eine Angleichung nach dann zu treffender Vereinbarung möglich.

4. Mengenabweichungen

Der Verkäufer hat aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht, Mehr- oder
Minderlieferungen vorzunehmen.
Bei Mengen bis 1.000 Stück Gesamtauflage beträgt dieses +/- 30%, bis 2.000 Stück
Gesamtauflage +/- 20%, ab 2.000 Stück Gesamtauflage +/- 10% Mehr- oder Minderlieferung

5. Maßabweichnungen

Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und
deren Verarbeitung eintreten, können nicht beanstandet werden. Muster sind von Hand
angefertigt. Für unbedeutende Abweichungen gegenüber der maschinell angefertigten Lieferung
haftet der Verkäufer nicht. Gewichtsabweichungen von 5 v. H. nach oben und unten sind
möglich, da diese Toleranzen im qm-Gewicht der Decken- und Wellenpapiere branchenüblich
sind.

6. Gewährleistung

Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 3 Tage nach Erhalt der
Lieferung bei uns eingehen. Bei begründeten und von uns anerkannten Beanstandungen liefern
wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche
erkennen wir nicht an.

7. Klischees und Werkzeuge

Klischees und Werkzeuge, die ausschließlich für Anfertigungen des Bestellers verwendet
werden, bleiben, auch wenn diese anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden für
evtl. Nachbestellungen 2 Jahre aufbewahrt.

8. Paletten

Paletten sind unser Eigentum. Nicht zurückgegebene Paletten werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich des Kontos, bei Hergabe von Schecks
und Wechseln bis zu deren Einlösung, Eigentum des Verkäufers. An die Stelle der dem
Verkäufer gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert oder verarbeitet wurden, der Anspruch
gegen den Dritten, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf.

10. Erfuellungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes. Gerichtsstand ist Lehrte.